Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir verpflichten uns, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die unser Buchungssystem nutzen, und die persönlichen Daten, die uns unsere Nutzer überlassen, vertraulich zu behandeln.

Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten. Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

An einigen Stellen auf diesem Server werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, eMail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gesammelt. Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben.

Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an Dritte weiter.

Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde. Unsere Statistiken (z.B. Auslastung der Tennishalle) werden ausschließlich vereinsintern verwendet, um die Grundlage für die Preisgestaltung und Sonderangebote zu bilden.

Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl "Lastschrift" ermächtige ich den Verein bis auf Widerruf alle Beiträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von meinem Konto abzubuchen. Wenn das oben genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied/Gast zu tragen.

Hallenordnung und Nutzungsbedingungen der 
Tennis- und Gymnastikhalle des Sport-Club Eching e.V.
  1. Buchungsregeln für die Tennis- und Gymnastikhalle
    1. Buchungen der Tennisplätze und der Gymnastikhalle werden über das Internet basierte Buchungssystem https://tennissce.ebusy.de/ vorgenommen.
    2. Für die Benutzung der Tennisplätze erfolgt die Zahlung per Abbuchung / SEPA. Die Abbuchung wird nach der Buchung vorgenommen.
    3. Für die Benutzung der Gymnastikhalle erhält der Benutzer eine Rechnung, die durch Überweisung zu begleichen ist.
    4. Stornierungen im Buchungssystem sind spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn möglich. Gutschriften von stornierten Buchungen können innerhalb von 6 Monaten eingelöst werden.
    5. Einzelplatzreservierungen sind maximal 14 Tage im Voraus möglich.
    6. Das Licht lässt sich am gebuchten Tennisplatz / Gymnastikhalle, zur gebuchten Zeit einschalten und ist im Preis enthalten.
  2. Die zentrale Halleneingangstür wird am Morgen automatisch geöffnet und am Abend automatisch um 22:30 Uhr geschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Tennis- und Gymnastikhalle zu verlassen.

  3. Die Nutzer der Tennis- und Gymnastikhalle stimmen einer Video-Aufzeichnung im Eingangsbereich mit der Buchung eines Tennisplatzes oder der Gymnastikhalle zu. Dies gilt auch für Teilnehmer von Gruppenstunden.

  4. Die Türen zu den Tennisplätzen und zu der Gymnastikhalle sind geschlossen. Der Zugang erfolgt durch die Eingabe eines Zugangscodes.

  5. Die Beleuchtung der Tennisplätze lässt sich am Gang 5 Min. vor Spielbeginn, aktivieren. Eine Buchung ist Voraussetzung.

  6. Die Spielzeit für Tennis endet nach 55 Min. Es erfolgt ein Gong, um Zeit für das Abziehen des Platzes zu geben. Zur vollen Stunde erfolgt ein weiterer Gong. Dann ist der Platz zu verlassen.

  7. Pandemie bedingte Vorgaben, ob hygienischer oder buchungstechnischer Art, sind einzuhalten.

  8. Das Betreten der Hallenvorräume darf nur mit Straßenschuhen erfolgen. Tennisaußenschuhe sind verboten.

  9. Der Wechsel, von Straßenschuhen zu Hallenschuhen, kann in den Umkleiden oder in den Vorräumen zur Tennishalle erfolgen. 

  10. Die Tennisplätze dürfen nur mit geeigneten und sauberen, insbesondere sandfreien Tennisschuhen betreten werden. Trainer und Übungsleiter sind während ihres Trainings für die Einhaltung dieser Regel verantwortlich. Es wird empfohlen Tennisschuhe mit einem gröberen Profil für den verlegten Boden von SPORTAS, TENNIS FORCE ES zu verwenden.

  11. Die Nutzung der Tennisplätze ist für andere Sportarten ist verboten.

  12. Die Gymnastikhalle darf nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Ballsportarten, wie
    Fuß-, Hand-, Basketball oder ähnliches mit festen Bällen ist in der Gymnastikhalle verboten.

  13. Offene Getränke und Speisen dürfen nicht in das Gebäude genommen werden.
    Getränke, außer Wasser/ Fruchtsaftgetränke dürfen nicht mit auf die Tennisplätze genommen werden. Auf die Tennisplätze dürfen keine Glasflaschen genommen werden. Getränke in offenen Behältnissen sind im gesamten Gebäude nicht gestattet.

  14. Hunde sind im Gebäude an der Leine zu führen.

  15. Das Abstellen von Fahrrädern ist innerhalb und vor der Tennis- und Gymnastikhalle nicht gestattet.

  16. Die gesamte Fläche der Tennisplätze ist mit dem Netzbesen nach Anweisung abzuziehen und die Linien zu reinigen. Die Gymnastikhalle ist sauber zu verlassen. Bei Nutzung der Boulderwand sind die Matten fachgerecht an der Wand zu befestigen.

  17. Nutzung der Nebenräume
    1. Die Bekleidung und das Schuhwerk sind in den Umkleideräumen zu wechseln und abzulegen. Auf Sauberkeit ist zu achten.
    2. Duschen und Umkleiden dürfen nur von den dazu berechtigten Personen, im Zeitraum Ihres Sportbetriebes, genutzt werden.
  18. Sportbetrieb, jedweder Art ist in den Gängen und Duschen verboten.

  19. Verhalten und Sicherheit in der Tennis- und Gymnastikhalle
    1. Innerhalb der Sportstätten und der Sozialeinrichtungen ist Lärm untersagt. Innerhalb der Sportstätten ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
    2. In der gesamten Tennis- und Gymnastikhalle besteht Rauchverbot.
  20. Trainer und Übungsleiter tragen die Verantwortung für Ihren Übungsbetrieb und sind während ihres Trainings für die Einhaltung dieser Hallenordnung und Nutzungsbedingungen verantwortlich.

  21. Haftung, Schadensersatz
    1. Bei Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Tennis- und Gymnastikhalle einschließlich der Parkplätze, haftet der SC Eching nicht für selbstverschuldete Unfälle der Benutzer  oder der Besucher. Im Übrigen haftet der SC Eching nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Tennis- und Gymnastikhalle beeinträchtigende Ereignisse haftet der SC Eching nicht.
    2. Für Geld, sonstige Wertsachen oder Kleidung, die in den Umkleidekabinen oder in der Tennis- und Gymnastikhalle belassen werden, übernimmt der SC Eching keinerlei Haftung.
    3. Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtung und der Tennis- und Gymnastikhalle verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. Ein Beispiel hierfür sind Kosten für die Reinigung des Hallenbodens bei Benutzung verschmutzter Schuhe.
    4. Eltern haften für Ihre Kinder.
  22. Für die Durchsetzung der Hallenordnung sind der Hallenwart, die Ansprechpartner und Verantwortlichen der Tennis- und Gymnastikhalle und deren Beauftragte befugt. Den Anweisungen des Hallenwartes, der Ansprechpartner und Verantwortlichen der  Tennis- und Gymnastikhalle ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen in besonderen Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Benutzungsentgeltes.